Jeder wünscht sich einen unkomplizierten Urlaub ohne Zwischenfälle. Was aber, wenn tatsächlich einmal ein Notfall eintritt und eine ärztliche Behandlung plötzlich notwendig wird? Ein unglücklicher Sturz, eine lästige Magen-Darm-Erkrankung, schmerzende Zähne oder eine unerwartete allergische Reaktion – im Fall der Fälle schützt eine Reisekrankenversicherung vor hohen Behandlungskosten.
Insbesondere im nichteuropäischen Ausland ist eine Reisekrankenversicherung nicht wegzudenken, weil dort generell kein Versicherungsschutz gilt und anfallende Kosten für Behandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland nicht übernommen werden. Im schlimmsten Fall müssen diese also aus eigener Tasche bezahlt werden.
Mit einer Reisekrankenversicherung hingegen werden medizinisch notwendige Behandlungen sowohl ambulant als auch stationär übernommen. Die Reisekrankenversicherung bietet zudem noch einen entscheidenden Vorteil: Nach Abschluss steht bei den meisten Anbietern eine Notfallhotline zur Verfügung, die rund um die Uhr erreichbar ist und hilft, am Urlaubsort eine geeignete Behandlungsmöglichkeit zu finden. Dieser gebotene Service kann bereits eine beruhigende Wirkung haben, da im Notfall immer eine Ansprechperson zur Verfügung steht.
Vor Abschluss einer Reisekrankenversicherung sollten aber unbedingt verschiedene Angebote verglichen werden, da das Leistungsspektrum sehr unterschiedlich ausfallen kann. Stolperfallen könnten unter anderem eine hohe Selbstbeteiligung an den Behandlungskosten sein oder es wird keine Übernahme von Rücktransporten garantiert, wenn eine Rückreise aus medizinischen Gründen sinnvoll ist.
Eine Reisekrankenversicherung ist aber nicht nur im nicht europäischen Ausland sinnvoll. Auch bei Reisen innerhalb von Europa ist das Urlaubsziel entscheidend. In den Mitgliedsstaaten der EU sollte die Krankenversichertenkarte mitgenommen werden, da sich auf der Rückseite die sogenannt EHIC (European Heath Insurance Card, übersetzt europäische Krankenversicherungskarte) befindet und diese bei allen Vertragsärzten und Vertragskrankenhäusern gültig ist. Sie ersetzt den früher geläufigen Auslandskrankenschein.
Jedoch ist auch hier zu beachten, dass der Versicherungsschutz nicht so umfangreich wie im Heimatland ist. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für Behandlungen im Ausland nur komplett, wenn sie diese auch in Deutschland erstatten würde. Es ist also wahrscheinlich, dass ein Teil der Behandlungskosten selbst bezahlt werden müssen. Darunter fallen auch Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland, der in diesem Rahmen nicht erstattet wird.
Sind die besuchten Länder nicht Mitglieder der EU, gelten die gleichen Regeln wie im nicht europäischen Ausland, ausgenommen der Türkei und Bosnien-Herzegowina: Dort findet der Auslandskrankenschein noch Anwendung und kann vor Ort in einen Behandlungsschein eingetauscht werden.
Häufig kann zwischen verschiedenen Modellen einer Reisekrankenversicherung gewählt werden, die sich vor allem in der Länge des Aufenthalts unterscheiden. Wichtig ist, dass die Versicherung vor dem Urlaub im Heimatland abgeschlossen wird. Eine nachträgliche Versicherung während des Aufenthalts ist nicht mehr möglich. Wohin die Reise auch gehen mag – eine Reisekrankenversicherung ist für Urlaube außerhalb Deutschlands immer zu empfehlen, denn niemand möchte sich in einem Notfall auch noch um seinen Versicherungsschutz sorgen machen müssen.
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