Nach der Entbindung stehen für die neuen Eltern gleich etliche Fragen im Raum. Zwei davon sind sicherlich, wie es um die Gesundheit des neugeborenen Kindes steht und ob die Entwicklung in den ersten Lebensjahren dem Alter entsprechend ist. Dafür gibt es die Kindervorsorgeuntersuchungen U1 bis U9, die in dem gelben Kinder-Untersuchungsheft des Gemeinsamen Bundesausschusses vom Kinder- und Jugendarzt dokumentiert werden und die Gesundheit des Kindes insbesondere in den ersten Lebensmonaten überwacht.
Der Übersichtshalber fassen wir die einzelnen Vorsorgeuntersuchungen einmal tabellarisch zusammen, damit Sie wissen, was bei den jeweiligen Terminen passiert:
Untersuchung | Lebensabschnitt | Inhalt der Untersuchung |
U1 | Neugeborenen- Erstuntersuchung | Kontrolle der Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Herzschlag und der Reflexe |
U2 | 3. – 10. Lebenstag | Anamnese, körperliche Untersuchung einschließlich Sinnesorgane und der Reflexe |
U3 | 4. – 5. Lebenswoche | Anamnese, Prüfung des Trinkverhaltens, Aufklärung über Impfungen, Prüfung der altersgemäßen Entwicklung, körperliche Untersuchung einschließlich Reflexe, Motorik, Gewicht und Reaktionen |
U4 | 3. – 4. Lebensmonat | Anamnese, Impfstatus, Prüfung der altersgemäßen Entwicklung, körperliche Untersuchung einschließlich Sinnesorgane, Geschlechtsorgane, Haut, Wachstum, Motorik und Nervensystem |
U5 | 6. – 7. Lebensmonat | Anamnese, Impfstatus, Aufklärung zu Mundhygiene und zahnschonender Ernährung, Prüfung des altersgemäßen Entwicklung, körperliche Untersuchung wie bei U4 |
U6 | 10. – 12. Lebensmonat | Anamnese, Impfstatus, Prüfung der altersgemäßen Entwicklung, insbesondere der geistigen Entwicklung, körperliche Untersuchung, einschließlich Sinnesorgane und Bewegungsfähigkeit |
U7 | 21. – 21. Lebensmonat | Anamnese, Impfstatus, Prüfung der altersgemäßen Entwicklung, körperliche Untersuchung mit Kontrolle der Sprache, Feinmotorik und Körperbeherrschung |
U7a | 34. – 36. Lebensmonat | Anamnese, Impfstatus, Prüfung der altersgemäßen Entwicklung und körperliche Untersuchung, einschließlich frühzeitiger Erkennung von Sehstörungen |
U8 | 46. – 48. Lebensmonat | Anamnese, Impfstatus, Prüfung der altersgemäßen Entwicklung und körperliche Untersuchung, insbesondere der Sprache, Aussprache und Verhalten |
U9 | 60. – 64. Lebensmonat | Anamnese, Impfstatus, Prüfung der altersgemäßen Entwicklung und körperliche Untersuchung, einschließlich Motorik und Sprachentwicklung |
Die letzten drei Untersuchungen zielen insbesondere darauf ab, Erkrankungen und Auffälligkeiten in der Entwicklung bereits im Vorschulalter zu erkennen und möglichst früh behandeln zu können, damit dem Besuch der Grundschule im späteren Leben nichts mehr im Wege steht. Zu diesen ersten 10 Untersuchungen werden auch noch zwei weitere Vorsorgeleistungen angeboten, die jedoch nicht von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Inhalt der U10 Untersuchung, die im Alter von sieben bis acht Jahren stattfinden soll sind vor allem die Erkennung und Therapieeinleitung von Entwicklungsstörungen, u. a. möglicher Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen sowie motorische Entwicklung- und Verhaltensstörungen wie ADHS, die erst nach dem Eintritt in die Schule auffällig werden.
Die zweite zusätzliche Vorsorgeuntersuchung soll im Alter von neun bis zehn Jahren durchgeführt werden und konzentriert sich auf Erkennung von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Jedoch stehen auch Zahn, Mund und Kiefer im Fokus sowie ungesundes Medienverhalten. Sie soll eine gesunde Lebensweise des Kindes unterstützen und festigen. Sollten Sie Interesse an den beiden zusätzlichen Untersuchungen haben, ist es ratsam, vorher mit der Krankenkasse Kontakt aufzunehmen und zu erfragen, ob diese Vorsorgeleistung übernommen wird.
Neben den U-Untersuchungen gibt es natürlich noch weitere Vorsorgeangebote, die das Kind bis zum Eintreten in die Volljährigkeit begleiten.
Untersuchung | Lebensabschnitt | Inhalt der Untersuchung |
Neugeborenen-Screening | 2. – 3. Lebenstag | Blutuntersuchung zum Ausschluss von z.B. Stoffwechselerkrankungen |
Neugeborenen-Hörscreening | Erste Lebenstage | Früherkennung von Hörstörung durch Screeningtest |
Untersuchung Hüftgelenke | 4. – 5. Lebenswoche | Ultraschalluntersuchung zur Erkennung von Fehlstellung des Hüftgelenks |
Untersuchung Zahn | 0 – 6 Jahre | Untersuchung von Zahn, Mund und Kiefer zur Früherkennung von Krankheiten, drei Untersuchungen insgesamt, die erste im dritten Lebensjahr |
Untersuchung Zahn | 6 – 18 Jahre, jährlich | Kontrolle, ab dem 12. Lebensjahr werden Besuche im Bonusheft eingetragen |
J1 | 12 – 14 Jahre | Anamnese, Überprüfung psychischer und psychosozialer Risikofaktoren, Aufklärung zu gefährdendem Verhalten, z.B. Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum, körperliche Untersuchung |
Neben der J1 Untersuchung gibt es auch noch die J2, die im Alter zwischen 16 bis 18 Jahre den Gesundheits-Check-Up von Jugendlichen darstellt. Diese Vorsorgeuntersuchung soll den Einstieg in die Volljährigkeit, insbesondere dem baldigen Beginn ins Arbeitsleben begleiten. Zu den Schwerpunkten gehören zum Beispiel die Erkennung und vor allem auch Behandlung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, Körperhaltungsstörungen und Kropfbildung.
Andere Punkte umfassen das Verhalten, die Sozialisation, Erfragung der familiären Situation, Sexualverhalten und den individuellen Wünschen des Jugendlichen bezüglich seiner Zukunft. Diese Vorsorgeuntersuchung ist ein guter Zeitpunkt, um auch mal ohne Eltern ein vertrauliches Gespräch mit dem Jugend- oder Hausarzt zu führen.
Die J2 Untersuchung ist keine kostenfreie Leistung und muss selbst gezahlt werden, allerdings wird sie von einigen Krankenkassen wie die U10 und U11 Vorsorgeuntersuchung übernommen. Ein frühzeitiges Gespräch mit der Krankenkasse zur Erfragung der Kostenübernahme beseitigt mögliche Ungewissheiten und im schlimmsten Fall ein Auslassen der Vorsorgeuntersuchung des Jugendlichen.
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