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Verschreibungspflichtige Medikamente auf Fernreisen

Was gibt es bei der Einreise von verschreibungspflichtigen Medikamenten eigentlich alles zu beachten? (Bild von freepik)

Zum Thema Reisegesundheit gehören natürlich auch Medikamente, die auf Reisen mitgeführt werden. Dabei unterscheidet man zwischen zumeist rezeptfreien Mitteln, die im Rahmen einer Reiseapotheke mitgeführt werden und verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, für die unter Umständen im Reiseland besondere Vorschriften gelten können. Einen umfangreichen Artikel rund um die Reiseapotheke können Sie unter diesem Link bereits auf dem Gesundheitsportal lesen: Alles dabei? Check-Up der Reiseapotheke

Was gibt es aber bei einer Fernreise zu beachten, wenn verschreibungspflichtige Medikamente auf dem Medikamentenplan stehen? Zuallererst sollte sich darüber informiert werden, ob die Einfuhr der Präparate für den persönlichen Gebrauch erlaubt ist, strengen Vorgaben unterliegen oder sogar eine spezielle Genehmigung bei der Einreise benötigt wird. Erfahren kann man dies zumeist auf den Webseiten der Botschaften, den Gesundheitsministerien oder den auswärtigen Ämtern des jeweiligen Landes. Auch der Zoll kann über Arzneimittel als Reisebedarf über Vorschriften über die Mitnahme zur Ausreise aus und Einreise nach Deutschland informieren.

In vielen Ländern ist es erforderlich eine ärztliche Verordnung oder ein ärztliches Attest vorzuweisen, wenn verschreibungspflichtige Medikamente mitgeführt werden. Aus den Dokumenten müssen die Notwendigkeit und die Dosierung des Arzneimittels hervorgehen. Insbesondere bei der Mitnahme von Medikamenten, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, wird ein bestimmtes Formular des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) benötigt. Dieses muss die Unterschrift eines Amtsarztes tragen, ansonsten kann die Einreise mit dem Medikament verwehrt werden. Die Dokumente sollten aktuell, in mehreren Sprachen und mehreren Kopien vorliegen.

Vor einer Reise sollte vor allem der Bestand überprüft werden. Reichen die Medikamente für die gesamte Reisedauer und eine Woche hinaus, falls mögliche Verzögerungen bei der Rückreise oder andere unvorhergesehene Umstände auftreten können? Diese Überprüfung sollte so zeitnah geschehen vor der Abreise, dass eine Nachbestellung beim Arzt problemlos möglich ist. Die Arzneimittel sollten immer in der Originalverpackung transportiert werden. So können sie leichter identifiziert werden bei einer Kontrolle. Bei Flugreisen ist es außerdem wichtig, die Medikamente möglichst im Handgepäck mitzuführen – so kann sichergestellt werden, dass sie jederzeit zugänglich sind und nicht bei dem Verlust des Reisekoffers ebenfalls verloren gehen.

Die Lagerung des Arzneimittels sollte immer entsprechend der Anweisungen auf der Verpackungsanleitung erfolgen, um die Wirksamkeit der Medikamente zu gewähren. Zusätzlich dazu gelten besondere Regelungen an den jeweiligen Flughäfen. So dürfen Flüssigkeiten generell auf den Flughäfen der Europäischen Union nur in Behältern unter 100 ml Fassungsvermögen im Handgepäck mitgenommen werden. Sie müssen in einem durchsichtigen, wiederverschließbaren Plastikbeutel von maximal 1 Liter Fassungsvermögen verpackt sein. Flüssige Arzneimittel müssen jedoch immer verschrieben worden sein und im Reiseland zur Einfuhr erlaubt sein. Feste Medikamente wie Tabletten oder Kapseln fallen zwar nicht unter diese strengen Vorschriften, müssen aber natürlich klar identifizierbar sein.

Für Notfälle sollte sich bereits im Vorfelde über Gesundheitseinrichtungen und Apotheken am Urlaubsort informiert werden, insbesondere, wenn Erkrankungen vorliegen, die eine besondere Behandlung erfordern. Auch die Kontaktdaten des eigenen Arztes oder Spezialisten sollte mit dabei sein, sowie ein Medikamentenplan und eine Allergielist. Wie vor jeder Reise ist auch bezüglich Arzneimittel eine frühzeitige Planung hilfreich, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden und die Reise entspannt zu gestalten.

Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular des Gesundheitsportals.

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